Allgemeine Geschäftsbedingungen


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Frachtführer für Transportschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung HGB ( 4. Abschnitt §§407 ff.) haften. Die Haftung besteht dem Grunde nach gemäß HGB §425 mit den Haftungsausschlüssen nach HGB §426 und 427. Die zu leistende Entschädigung gemäß HGB §429 und 430 regelt §431. Die zu leistende Entschädigung wegen Verlust der Beschädigung ist auf einen Betrag von 8.33 Rechnungseinheiten (zur Zt. ca. € 10,-) für jedes Kilogramm der Sendung begrenzt. Es besteht daher die Möglichkeit zum Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung, die wir Ihnen gern vermitteln können. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird für gebrauchtwagentypische Schäden, sowie Lack- Kratz- und Schrammschäden keine Haftung übernommen. Der Transport erfolgt auf offenen ungedeckten LKW (Autotransporter). Für Kratzer die durch runter hängende Äste entstehen übernehmen wir keine Haftung.